
Altersvorsorge
Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung - Testament
Haben Sie sich schon einmal darüber Gedanken gemacht was passiert, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbstbestimmt regeln können?
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Wenn zum Beispiel aufgrund eines Unfalls das eigene Leben nur noch von Maschinen aufrechterhalten wird?
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Wer soll in diesen Situationen Entscheidungen für Sie treffen?
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Wer darf sich um Ihre persönlichen Angelegenheiten kümmern?
Die meisten glauben, dass in solchen Fällen der Ehepartner oder ein naher Verwandter alle wichtigen Entscheidungen treffen darf.
Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube!
Weder der Ehepartner noch Verwandte dürfen Sie automatisch vertreten.
§1896 BGB
Nur wer diese Angelegenheiten rechtzeitig und selbstbestimmt für sich regelt schließt aus, dass in einer solchen Situation durch einen Richter ein Betreuer bestellt wird, der weder Sie noch Ihre Wünsche, Erwartungen und persönlichen Sichtweisen kennt.
Aus diesem Grund habe ich den Service für meine Kunden um diesen existenziell wichtigen Bereich der Vorsorge erweitert.
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.