Baukindergeld

Wichtige Fakten zum Baukindergeld
Wer bekommt Baukindergeld?
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Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren (es gibt keine Begrenzung
dafür,viele Kinder angerechnet werden können)
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Die Kinder müssen mit Ihnen in die Immobilie einziehen.
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Gefördert wird nur der Ersterwerb einer selbstgenutzen Immobilie (Kauf oder
Neubau) seit dem 1. Januar 2018.
Bei Neubauten gilt der Tag der Baugenehmigung.
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Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen darf maximal
nur 75.000 Euro betragen
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sowie zusätzliche 15.000 Euro je Kind.
Das Baukindergeld gilt nur für "Familien". Da es noch kein fertiges Gesetz gibt, ist nicht
klar, ob auch unverheiratete Paare / Patchworkfamilien das Baukindergeld nutzen
können.
Welche Fristen sind zu beachten?
Seit dem 18. September 2018 können Betroffene bei der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) den Antrag für Kinderbaugeld stellen.
Der Kaufvertrag muss bis spätestens Ende 2020 unterschrieben sein oder die
Baugenehmigung vorliegen.
Der Antrag auf Baukindergeld kann spätestens drei Monate nach dem Einzug (amtliche Meldebestätigung) gestellt werden.
Anträge können bis spätestens zum 31.12.2023 gestellt werden.
Wie wird Baukindergeld ausbezahlt?
Sie bekommen jedes Jahr 1200 Euro Zuschuss je Kind – und das über insgesamt zehn Jahre ausgezahlt sofern Sie der Antrag positiv bewilligt wurde. Dies gilt nur solange Sie kindergeldberechtigt sind. Wird nach Ihrem Antrag noch ein weiteres Kind geboren, wirkt sich auch das wahrscheinlich nicht auf die Förderung aus. Sie bekommen dann kein zusätzliches Geld.
Wie können Sie einen Antrag stellen?
Sie können das Baukindergeld bei der KfW beantragen.
Weitere Informationen erfragen Sie bitte bei der KfW.